Energieausweis1

Was ist ein   Energieausweis (EA)?

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, aus dem Daten zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes entnommen werden können. Er enthält verschiedene Energiekennzahlen (z.B. A++ = geringster Energiebedarf / G = höchster Energiebedarf) und dient dem Vergleich zwischen Gebäuden und der Abschätzung der Energiekosten

Der Energieausweis muss nach den technischen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes erstellt werden. Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen für den Energiepass geben. Zudem spielen die Klimabedingungen am Standort immer eine wichtige Rolle.

Wann ist ein EA erforderlich?

Den Energieausweis benötigen Sie immer:

  • wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein anderes Objekt verkaufen, verpachten oder vermieten möchten
  • bei Neubauten
  • bei Sanierungen > 25% der Gebäudehülle
  • für Förderungen bei Sanierungen: hier benötigen sie 2 EA (1x Bestand - 1x nach Sanierung)

Seit dem Jahr 2012 müssen beim Haus-Verkauf in Österreich schon im Inserat der Heizwärmebedarf (HWB) und der Energieeffizienzfaktor (fGEE) angegeben werden.

 

 

Wann benötige ich   
keinen Energieausweis?

Ausnahmen: Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 - z.B.:

  • provisorisch errichtete Gebäude - Nutzungsdauer max. 2 Jahre
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude
  • Wohngebäude mit eingeschränkter Nutzung während eines begrenzten Zeitraums (darf zw. 1.Nov und 31.März nicht mehr als 31 Tage genutzt werden und der Energiebedarf muss < 1/4 als bei ganzjähriger Benutzung sein)
  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden (< 5 Grad)
  • abbruchreife Gebäude, die innerhalb von 3 Jahren abgebrochen werden

 

 

Wie komme ich zu meinem Kostenvoranschlag / EA?

Bei Fragen können Sie mich gerne telefonisch +43664/75149116 oder per Email office@energieausweis1.at kontaktieren. 

Wie lange dauert die Erstellung eines EA?

Der Liefertermin wird nach Prüfung der von Ihnen übermittelten Unterlagen mit Ihnen abgestimmt. 

Im Regelfall dauert die Erstellung nach Vorlage aller notwendiger Unterlagen ca. 5 Werktage.

Hinweis: die Lieferung erfolgt in digitaler Form (.pdf-Format) per Email.

Bis wann muss ich den EA erstellen lassen?

Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz muss der Energieausweis „rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers“ vorgelegt werden. Das heißt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss muss der höchstens 10 Jahre alte Energieausweis oder eine vollständige Kopie von ihm ausgehändigt werden. 

Welche Unterlagen werden für die Erstellung des EA benötigt?

  • Datenformular: bitte das Datenformular anbei herunterladen und ausgefüllt an mich (office@energieausweis1.at) retournieren. Dieses beinhaltet Angaben zum Eigentümer und der Liegenschaft, sowie Angaben zum Baukörper (Errichtungsjahr, Wohngebäude, Neubau, Sanierung, Haustechnik, …)
  • Lageplan (ist im Einreichplan angeführt) – Angaben zur Himmelsrichtung - Nordpfeil
  • Einreichplan od. Ausführungsplan od. Bestandsplan – Grundrisse und Schnitte (mit Bemaßung der Räume und Fenster/Türen, sowie Kennzeichnung der unbeheizten Räume) und Ansichten
  • Bauteilbeschreibung (Aufbau von Wand, Decke, Dach, … ist im Einreichplan angeführt).
  • Fenster (Baujahr, U-Wert, Produktdatenblätter)
  • Außentüren (Baujahr, U-Wert, Produktdatenblätter)
  • Angaben bzw. Unterlagen über bereits ausgeführte Sanierungs-maßnahmen (z.B.: Austausch der Fenster od. nachträglich thermische Verbesserungen)
  • Alter Energieausweis (falls vorhanden)
  • Fotos von außen (falls vorhanden)
  • sollten keine genauen Angaben zu Heizung/Warmwasser/ Warmbereitstellungssystem vorliegen, werden Standardwerte gem. OIB Richtlinie herangezogen.
  • sollten keine genauen Angaben zur Bauteilbeschreibung für Bestands-Energieausweise vorliegen, werden Standardwerte gem. OIB Richtlinie herangezogen.

Datenformular_Energieausweis1

Was ist eigentlich in einem Energieausweis enthalten?

  • Heizwärmebedarf (HWB)
    Der HWB gibt an, wie viele Energie (kWh) durchschn. zum Beheizen eines Gebäudes benötigt wird. Der HWB ist entscheidend, in welche Energieklasse das Objekt einzustufen ist. Die Skala reicht von A++ (Passivhaus) bis G (alte, unsanierte Objekte). Der HWB bewertet nur die Gebäudehülle. Je niedriger, desto besser. Wie hoch der Endenergieverbrauch tatsächlich ist, kann durch den fGEE abgeschätzt werden, er steht im EA auf der zweiten Seite.
  • Primärenergiebedarf (PEB)
    Mit dem Primärenergiebedarf wird die tatsächlich verbrauchte Energie in einem Haushalt beschrieben. Berücksichtigt wird dabei auch die Energiemenge, die zur Gewinnung, Umwandlung und den Transport des Energieträgers bis in das Gebäude benötigt wird.
  • Kohlendioxidemmissionen (CO2)
    Diese Kenngröße beschreibt die dem gesamten Energiebedarf im Gebäude zurechnenden Kohlendioxidemissionen. Darin eingeschlossen sind auch jene für den Transport und die Erzeugung, sowie aller Verluste.
  • Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
    Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor beschreibt das Verhältnis der Effizienz des gesamten Gebäudes zu einem Referenzobjekt am selben Standort. Werte < 1 bedeuten, dass das betrachtete Gebäude inklusive Haustechnik effizienter ist als das Referenzobjekt. Effiziente Heizungen u. Photovoltaikanlagen wirken sich positiv auf den fGEE aus.

Die beiden zentralen Energiekennwerte sind allerdings HWB und fGEE.

Genügt ein Energieausweis pro Gebäude?

Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung genügt in der Regel ein Energieausweis. 

Bei anderen Objekten muss der Energieausweis nicht pro Gebäude, sondern pro Nutzungszone ausgestellt werden. Wenn es in Ihrem Objekt also einen Wohnbereich und eine Geschäftszone gibt, müssen Sie zwecks Verkaufes für beide Bereiche einen separaten Energieausweis erstellen lassen.

Bei Mehrfamilienwohnhäusern / Doppelhäusern (z.B.: in Wien) muss ein EA pro Stiege/Haus erstellt werden. 

Bei Förderungen benötigen Sie 2 EAs   (1x Bestand + 1x nach Sanierung).

 

Wie lange ist ein österreichischer EA gültig?

 

Der Energieausweis gilt maximal zehn Jahre. Danach muss er neu beantragt werden, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, verpachten oder vermieten möchten.

Ich biete Energieausweise mit einer Gültigkeit von 5 Jahren bei Bestandsgebäuden und 1 Jahr bei Neubauten an.

 

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Bmst DI Marlis Stuckenberger (Nagelreiter) - Tel.: +43664/75149116 - Email: office@energieausweis1.at

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