Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, aus dem Daten zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes entnommen werden können. Er enthält verschiedene Energiekennzahlen (z.B. A++ = geringster Energiebedarf / G = höchster Energiebedarf) und dient dem Vergleich zwischen Gebäuden und der Abschätzung der Energiekosten.
Der Energieausweis muss nach den technischen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes erstellt werden. Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen für den Energiepass geben. Zudem spielen die Klimabedingungen am Standort immer eine wichtige Rolle.
Den Energieausweis benötigen Sie immer:
Seit dem Jahr 2012 müssen beim Haus-Verkauf in Österreich schon im Inserat der Heizwärmebedarf (HWB) und der Energieeffizienzfaktor (fGEE) angegeben werden.
Ausnahmen: Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 - z.B.:
Bei Fragen können Sie mich gerne telefonisch +43664/75149116 oder per Email office@energieausweis1.at kontaktieren.
Der Liefertermin wird nach Prüfung der von Ihnen übermittelten Unterlagen mit Ihnen abgestimmt.
Im Regelfall dauert die Erstellung nach Vorlage aller notwendiger Unterlagen ca. 5 Werktage.
Hinweis: die Lieferung erfolgt in digitaler Form (.pdf-Format) per Email.
Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz muss der Energieausweis „rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers“ vorgelegt werden. Das heißt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss muss der höchstens 10 Jahre alte Energieausweis oder eine vollständige Kopie von ihm ausgehändigt werden.
Die beiden zentralen Energiekennwerte sind allerdings HWB und fGEE.
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung genügt in der Regel ein Energieausweis.
Bei anderen Objekten muss der Energieausweis nicht pro Gebäude, sondern pro Nutzungszone ausgestellt werden. Wenn es in Ihrem Objekt also einen Wohnbereich und eine Geschäftszone gibt, müssen Sie zwecks Verkaufes für beide Bereiche einen separaten Energieausweis erstellen lassen.
Bei Mehrfamilienwohnhäusern / Doppelhäusern (z.B.: in Wien) muss ein EA pro Stiege/Haus erstellt werden.
Bei Förderungen benötigen Sie 2 EAs (1x Bestand + 1x nach Sanierung).
Wie lange ist ein österreichischer EA gültig?
Der Energieausweis gilt maximal zehn Jahre. Danach muss er neu beantragt werden, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, verpachten oder vermieten möchten.
Ich biete Energieausweise mit einer Gültigkeit von 5 Jahren bei Bestandsgebäuden und 1 Jahr bei Neubauten an.
Bmst DI Marlis Stuckenberger (Nagelreiter) - Tel.: +43664/75149116 - Email: office@energieausweis1.at
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